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perFecteam UG (haftungsbeschränkt)
Am Gründerzentrum 1
92655 Grafenwöhr
Telefon 0152 24 03 93 94
E-Mail kanuchris22@gmail.com
Ansprechpartner Christian Friedl
perFecteam UG (haftungsbeschränkt)
Bank: Holvi
IBAN: DE10 1001 7997 8660 4582 91
BIC: HOLVDEB1
Steuernummer: 255/135/10651
Nur bei uns, direkte Kartenzahlung vor Ort an.
Ca 14 Km Tour
Insgesamt sind dies knappe
14 km Flussstrecke bis nach Eschenbach
4 Umtragestationen
Paddelzeit beträgt etwa 3,5-4 Stunden, bitte Pausen und umtragen bedenken.
Ca 9 Km Tour
Insgesamt sind dies knappe
9 km Flussstrecke bis nach Eschenbach
2 Umtragestationen
Paddelzeit beträgt etwa 2,5 Stunden, bitte Pausen und umtragen bedenken. Nur bei Niedrigwasser!
des Kanuverleihs Kanu Chris, perFecteam UG (haftungsbeschränkt), Am Gründerzentrum 1, 92655 Grafenwöhr (i.F. auch “der Verleiher”)
Diese AGB sind ausdrücklicher Bestandteil jedes Verleih-Geschäfts zwischen dem Kanuverleih Kanu Chris Friedl Christian, Grafenwöhr und einem Ausleiher. Die AGB sollten bereits bei einer Buchungsanfrage zur Kenntnis genommen werden und sind zwingend Bestandteil eines jeden Verleih-Vertrags. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners haben für das Verleih-Geschäft keine Gültigkeit.
Der Verleiher verleiht Kanus und zum Paddeln erforderliches Material an Privatpersonen wie auch an juristische Personen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail oder Facebook oder telefonisch erfolgen und wird nach Bestätigung des Veranstalters gültig.
Die Anzahlung von 50% des vereinbarten Preises muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden. Der Restbetrag muss spätestens 10 Tage vor dem Verleihtermin eingehen. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht erfolgen, treten die Regelungen für den Rücktritt in Kraft.
Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung ausnahmsweise bar, direkt vor Beginn der Tour.
Die Verleih-Preise sind im Internet und auf Anfrage veröffentlicht. Von diesen Preisvorgaben kann jederzeit durch Vereinbarung abgewichen werden.
Der Ausleiher stellt eine Kaution in Höhe von 100 Euro je Boot und 300 Euro für einen Bootsanhänger. Die Kaution muss in bar bei Bootsübergabe erlegt werden. Die Kaution erhält der Ausleiher bei der Rückgabe der Boote zurück, sofern das gesamte Material vollständig und unbeschädigt ist.
Bei einem Rücktritt vom Geschäft werden folgende Kosten vom vereinbarten Gesamtpreis fällig:
bis 30 Tage vor dem Tourdatum 25%
29 – 15 Tage vor dem Tourdatum 50%
14 – 1 Tag vor dem Tourdatum 75%
am Veranstaltungstag 100%
Solltet Ihr aus irgendwelchen Gründen nicht teilnehmen können, ruft uns doch bitte einfach zeitig an, somit sparen wir Transportkosten oder Wartezeiten und können die Boote vielleicht noch anderweitig verleihen, man kann ja über alles reden.
„Schlechtes“ Wetter rechtfertigt keinen Ausfall. Bei zu geringem oder zu hohem Wasserstand kann der Verleiher den Transport zur vereinbarten Strecke verweigern und dem Ausleiher eine Ausweichstrecke anbieten. Der Ausleiher muss die Ausweichstrecke nutzen, wenn aus rechtlichen Gründen die Befahrung der zunächst gewünschten Strecke nicht zulässig ist, siehe Kanuampel.
Für Schäden am ausgeliehenen Material haftet der Ausleiher unbegrenzt. Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, die zum Beispiel durch die Verwendung von Material des Verleihers oder anderweitig durch den Ausleiher verursacht werden haftet der Ausleiher. Eine Versicherung hierfür seitens des Verleihers besteht nicht – insofern ist dem Ausleiher anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließend, die auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Dinge deckt.
beschränkt sich auf das Vorhandensein von einsatzbereitem Material zum Zeitpunkt der Materialübergabe an den Ausleiher. Sollte Material zum Zeitpunkt der Übergabe unvollständig oder nicht einsatzbereit sein, so ist die Haftung des Ausleihers auf den vereinbarten Ausleihpreis begrenzt. Darüber hinaus haftet der Verleiher nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Dem Ausleiher obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen.
Die Benutzungsbedingungen und Verhaltensregeln auf dem Wasser werden vom Ausleiher anerkannt.
Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Weiden i.d. Opf.
Sollten Teile dieser AGB rechtlich nicht haltbar sein, so gelten doch die übrigen Teile weiter. Die unwirksamen Teile sollen durch solche ersetzt werden, die dem Geist der unwirksamen möglichst nahekommen. Im Übrigen gilt das BGB.
Grafenwöhr, Mai 2022